Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Nicole Schallge
effiziente Personalberatung
Link zur Website: https://www.schallge-personal.de/
Link zum Impressum: https://www.schallge-personal.de/impressum
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Umfassende Dienstleistungen im Bereich HR as a Service sowie in der operativen, internationalen und strategischen Personalarbeit
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Externes Personalbüro für Klein- und mittelständische Unternehmen. Als erfahrene Personalexpertin biete ich Ihnen HR as a Service in allen wichtigen Bereichen des Personalwesens: Mitarbeitergewinnung, Personalentwicklung, Vertragsmanagement und operative HR-Aufgaben.
Sie erhalten professionelle Unterstützung, auch bei der Erstellung von HR-Richtlinien oder der Einführung digitaler HR-Systeme etwa für Zeiterfassung, Einsatzplanung, Bewerbermanagement oder Personalplanung und profitieren dabei stets von praxiserprobten Lösungen.
So gewinnen Sie Freiraum für Ihr Kerngeschäft, während Ihre HR-Prozesse strukturiert, regelkonform und zukunftssicher laufen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.
Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:
Diese Website ist reine Informationswebseite, die lediglich Dienstleistungen bewirbt, ohne dass ein Vertragsabschluss möglich ist. Es werden keine Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG/ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) erbracht.
Dennoch versuchen wir freiwillig den Kriterien bestmöglich zu entsprechen:
Wahrnehmbar: Wir gestalten unsere Inhalte so, dass sie möglichst von allen Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können. Zudem bieten wir eine Übersetzungsfunktion der Texte ins Englische über die Steuerung der Flaggen-Symbole an.
Bedienbar: Wir stellen sicher, dass unsere Website von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von ihren Fähigkeiten bedient werden kann. Dazu gehören die Bereitstellung einer Tastaturnavigation und klarer, intuitiver Bedienelemente.
Verständlich: Wir stellen sicher, dass alle Informationen und Benutzeroberflächen verständlich sind. Dies erreichen wir durch die Verwendung einer klaren Sprache, eine konsistente Navigation und die Vermeidung unerwarteter Änderungen des Kontexts.
Robust: Wir gestalten unsere Inhalte so robust, dass sie mit einer Vielzahl von möglichen Nutzerprogrammen kompatibel sind, einschließlich assistiver Technologien wie Bildschirmleseprogrammen.
Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:
E-Mail: info@schallge-personal.de
Telefon: +49 (0) 151 41320855
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Stand 12/2025
